Beschlussvorlage - 06/2024/47

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf der Aufhebungssatzung über den B-Plan Nr. 76 “Wohnbebauung am Volksbad” der Stadt Waren keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 76 soll aufgehoben werden, weil der Investor den städtebaulichen Vertrag mit der Stadt gekündigt hat. Damit ist die Umsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr möglich, da die Stadt keinen Zugriff auf die Flurstücke hat, die für die Herstellung der Haupterschließungsanlage benötigt werden. Zudem hat die Stadt den Beschluss zum Verkauf der Flurstücke 64/3; 65/11 und 67/4 an den Investor zurückgenommen, da die Voraussetzungen zum Verkauf nicht erfüllt wurden. Unter diesen Voraussetzungen ist die Umsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr möglich.

Mit einem geänderten Geltungsbereich soll mit einem neuen Planverfahren die Bebauung

ermöglicht werden (B-Plan Nr. 87 „Wohnpark am Volksbad“).

 

Die vollständigen Planunterlagen können im Amt Seenlandschaft oder auf der Homepage der Stadt Waren unter: https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/, eingesehen werden .

  

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

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Anlagen

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