Beschlussvorlage - 06/2024/48

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe von Straßennamen für den Bereich des B-Plangebietes "Hofseeblick" wie folgt:

äußerer Ring: "Sonnensteinring"

mittlerer Weg: "Eulenweg"

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan "Hofseeblick" ist rechtskräftig. Nächstes Jahr möchte der Erschließungsträger mit der Erschließung beginnen. Eine Parzellierung der einzelnen Grundstücke ist bereits erfolgt. Nun sollen im Vorgriff zur späteren Widmung bereits die Straßennamen festgelegt werden. Nach § 51 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz M-V ist hierfür die Gemeinde zuständig.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 05.11.2024 wurde über den Sachverhalt und die Möglichkeiten per Informationsvorlage informiert. Nach Beratung wird vorgeschlagen, dem äußeren Ring den Straßennamen "Sonnensteinring" und dem mittleren Weg "Eulenweg" zu geben - siehe Karte in der Anlage.

Über diesen Vorschlag muss nochmal per Beschluss abgestimmt werden. Die Entscheidung über die Straßennamen wird anschließend in Form einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht. Gegen diese Allgemeinverfügung kann von jedem, der sich durch die Regelung in seinen Rechten verletzt fühlt, Widerspruch eingelegt werden.

Nach Herstellung der Straßen werden diese für die Öffentlichkeit gewidmet und entsprechende Straßennamenschilder aufgestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Mit Widmung der Straße werden entsprechende Straßennamenschilder aufgestellt. Die
Kosten dafür fallen im Haushaltsjahr 2025 an.

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Anlagen

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