Beschlussvorlage - 10/2024/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt eine/n überplanmäßige/n Auszahlung/Aufwand in Höhe von 5.000,00 Euro auf dem Produktsachkonto 54101.52321 - Baumpflege. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 61100.40131 Gewerbesteuer.

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Sachverhalt

Im Rahmen der Baumkontrolle wurde ein erheblicher Mehrbedarf an mindestens 13 zu fällenden Bäumen in der als Hauptzuwegung der Gemeinde genutzten Lindenallee festgestellt. Die Lindenallee ist wertgebender Bestandteil des FFH-Gebietes "Wald- und Seenlandgebiet nördlich von Waren" und Natura2000 Referenzobjekt sowie Eremiten-Monitoringobjekt. Der Eremit ist eine besonders geschützte Käferart. Der Erhaltungszustand dieser Art darf in keinem Fall durch die Fällungen verschlechtert werden.

Aufgrund des Eremitenvorkommens dürfen Bäume nicht einfach gefällt und entsorgt werden. Es bestehen erhebliche naturschutzrechtliche Auflagen: besiedelte Bäume müssen im Rahmen der Fällung an vorher bestimmte Standorte, die eine Aufrechterhaltung der Besiedlung nach Schlupf der Larven ermöglichen, verbracht werden. Ist dieses nicht möglich, müssen die Mulmhöhlen mit den Larven entnommen und die Larven/Puppen künstlich aufgezogen und nach Abschluß der Entwicklung als Käfer an geeigneten Standorten wieder ausgesetzt werden. Die Fällungen sind zeitnah notwendig. Die zur Verfügung stehenden restlichen Haushaltsmittel (weniger als 2.600 Euro) reichen aber mit Sicherheit zur Maßnahmeumsetzung nicht aus. Eine Gegenfinanzierung der Mehrkosten über das StALU wird momentan geprüft. Da die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig ist, müssen die Kosten aber erstmal von ihr vorfinanziert werden. Von einem weiter erhöhten Finanzbedarf in diesem Bereich muss in den nächsten Jahren aber ausgegeangen werden, da im Zuge der Fällung vom Umweltamt des Landkreises Ersatzpflanzungen gefordert werden. Dann schlägt ein Baum mit ca. 1.000 Euro zu Buche. Alternativ wäre eine Zahlung an den Alleenfonds des Landes möglich. Dann müssten für jeden vom Umweltamt geforderten Baum 400 Euro gezahlt werden. Da Alleebäume in der Regel 1:3 zu ersetzen sind, ergibt sich bei 13 Fällungen die Zahl von 39 Nachpflanzungen und somit eine Zahlung von 15.600 Euro an den Alleenfonds. 

Die zusätzlichen Kosten der Fällung im Jahr 2024 können aufgrund von Mehreinnahmen über das Produktsachkonto 61100.40131 finanziert werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

  X

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

  X

überplanmäßiger Aufwand EH

  ca. 5000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

  X

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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