Beschlussvorlage - 22/2024/43
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Hohen Wangelin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Anja Kube
- Einbringer:
- Frau Kube
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss Amt Seenlandschaft Waren
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Hohen Wangelin beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Hohen Wangelin in der Fassung vom 15.11.2024. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.
Ergebnisrechnung:
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Das Ergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen |
513.477,88 € |
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Ergebnisvortrag per 31.12.2020 |
2.026.440,70 € |
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik MV erreicht.
Finanzrechnung:
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Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
353.967,79 € |
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Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2020 |
1.442.646,54 € |
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik MV erreicht.
Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner letzten Sitzung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst und einen abschließenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hohen Wangelin für das Jahr 2020 in der Fassung vom 15.11.2024. Gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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