Beschlussvorlage - 24/2024/30
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe Wegenutzungsvertrag Gas (Konzessionsvertrag)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Hammer
- Einbringer:
- Herr Hammer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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12.11.2024
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Sachverhalt
Der Wegenutzungsvertrag Gas zwischen der E.DIS Netz GmbH und der Gemeinde Klocksin endet mit Ablauf des 11.04.2026. Im Wegenutzungsvertrag ist unter anderem auch die Konzessionsabgabe geregelt. Konzessionsabgaben sind Abgaben für Lieferungen vom Energieanbieter an die Gemeinde, diese ergeben sich aus § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Eine Neuvergabe der Wegenutzungsverträge zwischen der Gemeinde und einem interessierten Energieversorgungsunternehmen ist notwendig. Gemäß § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) machen die Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach § 46 Absatz 2 EnWG das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a EnWG von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt. Die Bekanntgabe fand vom 04.04.2024 bis zum 04.07.2024 im Digitalem Bundesanzeiger statt. Die E.DIS Netz GmbH hat als einziger Anbieter ihr Interesse bekundet und einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Klocksin ab 12.04.2026 in zweifacher Ausfertigung übergeben.
