Beschlussvorlage - 24/2024/30

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Wegenutzungsvertrag mit der E.DIS Netz GmbH ab 12.04.2026.

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Sachverhalt

Der Wegenutzungsvertrag Gas zwischen der E.DIS Netz GmbH und der Gemeinde Klocksin endet mit Ablauf des 11.04.2026. Im Wegenutzungsvertrag ist unter anderem auch die Konzessionsabgabe geregelt. Konzessionsabgaben sind Abgaben für Lieferungen vom Energieanbieter an die Gemeinde, diese ergeben sich aus § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Eine Neuvergabe der Wegenutzungsverträge zwischen der Gemeinde und einem interessierten Energieversorgungsunternehmen ist notwendig. Gemäß § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) machen die Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach § 46 Absatz 2 EnWG das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a EnWG von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt. Die Bekanntgabe fand vom 04.04.2024 bis zum 04.07.2024 im Digitalem Bundesanzeiger statt. Die E.DIS Netz GmbH hat als einziger Anbieter ihr Interesse bekundet und einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Klocksin ab 12.04.2026 in zweifacher Ausfertigung übergeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

24/54000.4625

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahme in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

Ca. 3.400,00

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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