Beschlussvorlage - 22/2024/41

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hohen Wangelin – Straßenreinigungssatzung - in der neuen Fassung. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die ehemalige Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hohen Wangelin vom 05.12.2006 tritt gleichzeitig außer Kraft.

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Sachverhalt

Gegen die aktuelle Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hohen Wangelin -Straßenreinigungssatzung - besteht laut Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises in folgenden Punkten rechtliches Bedenken:

 

Nach § 3 Satz 2 sind die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse jederzeit sauber und von Schnee und Eis frei zu halten.

Die Übertragung dieser Pflichten auf die Anlieger steht unter dem strikten Vorbehalt der Zumutbarkeit in persönlicher und sachlicher Hinsicht. Die Reinigung von dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüssen wäre unzumutbar und unzulässig.

 

Nach § 4 Absatz 2 und Absatz 3 der Straßenreinigungssatzung sind Glatteis und Schnee bis 8:00 Uhr des Folgetages zu beseitigen.

Laut einer Entscheidung des Landgerichtes Oldenburg (LG Oldenburg, DAR 2002 S. 128) braucht erst mit Beginn des allgemeinen Tages- und Berufsverkehrs gestreut werden. An Sonn- und Feiertagen ist dies nicht vor 9:00 Uhr. Eine zeitliche Unterscheidung zwischen Werktagen und Sonn- und Feiertagen ist daher in der Satzung erforderlich

 

Die bestehende Satzung wurde dahingehend überarbeitet und ein neuer Entwurf wurde erstellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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