Beschlussvorlage - 22/2024/33

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Grundmieten für alle kommunalen Wohnungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen des § 558 BGB anzupassen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Hohen Wangelin ist Eigentümerin von insgesamt 215 Wohnungen, von denen aktuell 171 vermietet sind. Das Niveau der Grundmieten ist sehr unterschiedlich, da sie unter anderem vom Sanierungsstatus der Wohnung und dem jeweiligen Vertragsbeginn abhängig ist/gemacht wurde. Als Vermieter ist es wichtig, den Mietpreis einerseits im rechtlich zulässigen Rahmen festzulegen und andererseits eine marktgerechte und realistische Miete zu erzielen.

 

Von der Wohnungsverwaltung wird daher eine Anpassung der Mieten nach dem Vergleichsmietensystem vorgeschlagen. Dies ist nach § 558 BGB eine Möglichkeit die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzupassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

11408.4411

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahme: mind. 1.000 €/Jahr

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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