Beschlussvorlage - 06/2024/41

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kargow beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Mittagsversorgung der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kargow. Auf Grundlage der Kostenschätzung für Mittagsversorgung wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten. Die Beauftragung erfolgt für die Herstellung und Anlieferung des Mittagessens, optional auch die Ausgabe und Nachbereitung. Die erstmalige Mittagsverpflegung soll ab dem 07.01.2025 erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftragnehmer und den Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Kinder. 

 

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Sachverhalt

Das Restaurant die "Bunte Kuh" schließt zum 31.12.2024. Die Grundschule Kargow wurde durch die "Bunte Kuh" mit Mittagessen beliefert. Diese Lieferung wird ebenfalls zum 31.12.2024 eingestellt. Ein Vertrag zwischen Gemeinde und der "Bunten Kuh" besteht nicht, aber mit den Eltern.

Gemäß § 76 Abs. 7 Nr. 5b Schulgesetz M-V hat die Schulkonferenz über die Pausen- und Mittagsverpflegung zu entscheiden.

Für die Verpflegung der Schule mit Mittagessen werden Dienstleistungsunternehmen gesucht, die die Anforderungen einer gesunden und ausgewogenen Nährstoffzufuhr erfüllen.

Gemäß § 39a Abs. 1 Schulgesetz M-V sind Beschlüsse über Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für den Schulträger gemeinsam vorzubereiten und können nur mit Zustimmung des Schulträgers wirksam werden. Finanzielle Auswirkungen sind z.B. die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Ausstattung für den Küchenbereich der Grundschule Kargow.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 x

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten: 

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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