Beschlussvorlage - 06/2024/36

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kargow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Kargow in der Fassung vom 27.09.2024. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

Ergebnisrechnung:

Das Ergebnis 2022 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

0,00 €

Ergebnisvortrag per 31.12.2022

0,00 €

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik MV erreicht.

 

Finanzrechnung:

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

48.745,99 €

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2022

581.447,86 €

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik MV erreicht.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst und einen abschließenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kargow für das Jahr 2022 in der Fassung vom 27.09.2024. Gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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