Informationsvorlage - 06/2024/39
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung im B-Plangebiet "Hofseeblick"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katrin Richter
- Einbringer:
- Frau Richter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Kargow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Anhörung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Der B-Plan "Hofseeblick" ist rechtskräftig. Der Erschließungsträger (LGE) möchte im Frühjahr 2025 mit der Erschließung beginnen. Eine Parzellierung der einzelnen Grundstücke ist bereits erfolgt. Es wird daher vorgeschlagen, eine Benennung der Straße/n im Vorgriff zur späteren Widmung bereits festzulegen. Für die Benennung von Straßen ist nach § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V die Gemeinde zuständig. Über den Straßennamen wird per Beschluss entschieden.
Grundsätzlich ist eine Gemeinde frei in der Auswahl von Straßennamen. Dabei muss jedoch immer die eindeutige Orientierung im Gemeindegebiet gewährleistet sein, um vor allem bei z. Bsp. Notfällen Zeitverzögerungen durch Fehlleitung der Rettungskräfte zu verhindern. Des Weiteren hat die Namensgebung Bedeutung für das Meldewesen, Post und andere Lieferdienste.
Um dies sicherzustellen, gibt es einige Grundsätze für die Namensauswahl:
- eine Straßenbezeichnung darf im Gemeindegebiet nur einmal vorkommen. Unterscheidungen wie „-straße“, „-weg“, „-platz“ etc. reichen nicht aus, es sei denn, es besteht ein unmittelbarer örtlicher Zusammenhang.
- Ähnlich klingende Namen sind zu vermeiden.
- Straßennamen sind im Interesse der Allgemeinheit kurz und einprägsam zu formulieren, um Missverständnissen und Verwechslungen vorzubeugen.
- Straßen sollten nicht nach noch lebenden Personen benannt werden.
- Straßennamen sollen möglichst einen Ortsbezug haben.
Für die Namensfindung können auch die Einwohner der Gemeinde, durch zum Beispiel einen öffentlichen Aufruf entsprechende Vorschläge einzureichen, miteinbezogen werden.
Die Straße im Baugebiet könnte als Einheit betrachtet werden, so dass nur ein Name vergeben wird oder man teilt die Straße nochmal in sinnvolle Abschnitte.
Wir bitten um Rückmeldung, wie weiter verfahren werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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597,3 kB
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