Beschlussvorlage - 06/2024/37
Grunddaten
- Betreff:
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Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Kargow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Anja Kube
- Einbringer:
- Frau Kube
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss Kargow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kargow hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2022 in der Fassung vom 27.09.2024 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung MV ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
