Beschlussvorlage - 06/2024/35

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kargow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Kargow.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kargow hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2021 in der Fassung vom 02.07.2024 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung MV ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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