Beschlussvorlage - 06/2024/34

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt eine/n überplanmäßige/n Auszahlung/Aufwand in Höhe von 470,00 Euro auf dem Produktsachkonto 11400.56813 Liegenschaften/Grundsteuer B. Die Deckung erfolgt durch nicht verbrauchte Mittel aus dem Produktsachkonto 12201.52352 Sicherheit und Ordnung/Betriebs-und Schmierstoffe.

 

 

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Sachverhalt

Im Haushalt der Gemeinde sind für das Jahr 2024 im Bereich Liegenschaften/Ausgaben für Grundsteuer B 100,00 Euro eingestellt.

 

Die Gemeinde ist grundbuchlich noch Eigentümerin des Flurstücks 421 (Baugebiet Hofseeblick) und muss daher auch noch die Grundsteuer zahlen. In der Planung für 2024 ist man davon ausgegangen, dass der Kaufvertrag mit der LGE M-V in 2024 abschließend vollzogen wird, die LGE M-V Eigentümerin  wird und damit Abgabenschuldner. Im Kaufvertrag wurde jedoch ein Rücktrittsrecht vereinbart, welches Anfang 2024 verlängert wurde. Dies war bei der Planung noch nicht bekannt, so dass man von geringeren Ausgaben ausgegangen ist.

 

Gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Kargow entscheidet der Bürgermeister nur bis zu 100 % des betreffenden Produktsachkontos, daher wird hierfür ein Beschluss der Gemeindevertretung benötigt.

 

Die Ausgabe wird intern mit der Einnahme aus Grundsteuern verrechnet. Es wird empfohlen eine/n überplanmäßige/n Ausgabe/Aufwand in Höhe 470,00 Euro zu beschließen. Die Mittel können durch nicht verbrauchte Mittel aus dem Produktsachkonto 12201.52352 Sicherheit und Ordnung/Betriebs-und Schmierstoffe bereitgestellt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

11400.56813 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Ausgabe: 470,00 Euro

 

 

außerplanmäßiger /

x

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

x

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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