Beschlussvorlage - 24/2024/28
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Veränderungssperre Nr. 1 der Gemeinde Klocksin für den in Aufstellung befindlichen VB-Plan Nr. 2 "SO PV Lütgendorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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16.10.2024
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12.11.2024
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07.01.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Anordnung einer Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuches in Form der anliegenden Satzung über die Veränderungssperre Nr. 1 der Gemeinde Klocksin, zur Sicherung der Planung für den in Aufstellung befindlichen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „SO Photovoltaik Lütgendorf“.
Im räumlichen Geltungsbereich der Satzung dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
Sachverhalt
Das Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „SO Photovoltaik Lütgendorf“ ist noch nicht zu Ende geführt worden. Zur Beendigung des Bebauungsplanes ist noch der Abwägungs- und Satzungsbeschluss sowie der Durchführungsvertrag mit Vorhaben- und Erschließungsplan abzustimmen und zu beschließen.
Während der Abstimmungsgespräche zum Durchführungsvertrag (der vor dem Satzungsbeschluss vorliegen muss) hat der Vorhabenträger die Gespräche abgebrochen und erläutert das Planverfahren erstmal ruhen zu lassen, da der Wunsch besteht den Geltungsbereich auf einen 200 m breiten Streifen an der Bahn aufzuweiten. Dem Wunsch musste die Gemeinde folgen, da es keine weiteren Bemühungen zur Abstimmung des B-Planes bzw. des Durchführungsvertrages gab.
Kurz darauf stellte der Vorhabenträger einen Antrag auf Bebauung des 110 m breiten Streifens an der Bahn (Bauantragstellung nach § 33 BauGB - Bauen während der Planaufstellung). Dies entspricht nicht den vorgenannten Ausführungen zur Bitte auf Ruhestellung des Planverfahrens. Der Vorhabenträger würde somit den Durchführungsvertrag und den Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde (0,2 Cent/kWh) umgehen. Der Durchführungsvertrag würde u.a. eine Verpflichtung zum Rückbau bei Nutzungsaufgabe (mit Rückbaubürgschaft) und eine Verpflichtung zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen sowie Herstellung der Löschwassereinrichtungen enthalten.
Zur Sicherung der erfolgreichen Beendigung des Planverfahrens bzw. der vorgenannten Planungsschritte wird keine andere Möglichkeit gesehen, als nun erstmal eine Veränderungssperre anzuordnen. Leider ist es bis jetzt nicht gelungen sich mit dem Vorhabenträger über diesen unbefriedigenden Sachverhalt zu verständigen. Terminvorschläge blieben unbeantwortet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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