Beschlussvorlage - 24/2024/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen im Gutshaus der Gemeinde Klocksin. Die für diesen Zeitraum noch bestehende Kalkulation lag der Gemeindevertretung mit  Beschlussfassung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen im Gutshaus der Gemeinde Klocksin zur Billigung vor. Die ungedeckten Kosten werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernommen.

 

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Sachverhalt

In der Sitzung am 01.11.2022 wurde nach Billigung der Kalkulation die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Räumen im Gutshaus der Gemeinde Klocksin beschlossen.

Der Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2022 bis 2024, so dass sich die Änderung der Gebühr noch im Rahmen der bestehenden Kalkulation bewegen muss. Die in der letzten Kalkulation ermittelten kostendeckenden Gebühren liegen über den Gebühren, die aktuell erhoben werden. 

Von der vorgesehenen Kostendeckung kann nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz M-V nur aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden. Das allgemeine öffentliche Interesse an der Einrichtung ist ggf. in der Weise zu berücksichtigen, dass von vornherein ein bestimmter Anteil an den Kosten aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernommen wird. Hierzu muss die Gemeinde sich positionieren. 

 

 

 

 

 

kalkuliert

bisherige Gebühr
 

neu

Ganztags

500,00 €

150,00 €

200,00 €

Halbtags

200,00 €

75,00 €

100,00 €

bei Beerdigungen    

- €

- €

50,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja, ab in-Kraft-Treten der Satzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

57301.43229

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen ca. 300,00 €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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