Beschlussvorlage - 10/2024/23
Grunddaten
- Betreff:
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Heizungsumrüstung von Brennstoff Öl auf Holzpellet im 8 WE, Dorfstraße 12/12a, Torgelow am See - Einleitung des Vergabeverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Grit Schlaeth
- Einbringer:
- Frau Schlaeth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss Torgelow am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Torgelow am See
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Entscheidung
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14.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Torgelow am See beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Heizungsumrüstung von Brennstoff Öl auf Holzpellet im 8 WE, Dorfstraße 12/12a, Torgelow am See. Es soll eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.
5 Fachfirmen sollen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten. Ein entsprechender Förderantrag ist zu stellen.
Sachverhalt
Für die Heizungsumrüstung von Brennstoff Öl auf Holzpellet im 8 WE, Dorfstraße 12/12a, Torgelow am See wurden auf Grundlage der Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros finanzielle Mittel in Höhe von 93.000,00 € im Haushalt 2024 eingestellt.
Gem. § 22 Abs. 4a, S. 1 der Kommunalverfassung – KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens. Entsprechend geltendem Vergaberecht empfehlen wir, eine beschränkte Ausschreibung für die Bauleistungen durchzuführen. 5 Fachfirmen sollen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Ein Förderantrag ist zu stellen. Seit Januar 2024 gibt es vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BAFA) eine neue Förderrichtlinie. Künftig können Zuschüsse in Höhe von 30% für den Heizungstausch bei der KfW beantragt werden. Vor Antragstellung ist bereits ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorzulegen. In dem Vertrag wird eine Bedingung vereinbart, dass dieser nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Fördersage kommt. Sollte das Ausschreibungsergebnis höher ausfallen, sind die zusätzlichen Mittel im Haushalt 2025 einzuplanen. Die Umsetzung der Maßnahme ist für Frühjahr 2025 vorgesehen.
