Beschlussvorlage - 10/2024/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Gemeindehauses und des angrenzenden Festplatzes der Gemeinde Torgelow am See. 

Der Gemeindevertretung lag vor Beschlussfassung der Satzung die Gebührenkalkulation zur Billigung vor. Die ungedeckten Kosten werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernommen.

 

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Sachverhalt

Für den im Jahr 2022 errichteten Festplatz am Gemeindehaus gab es bisher noch keine Gebührensatzung und für das Gemeindehaus selbst war auch eine neue Kalkulation erforderlich. Weiterhin musste im Hinblick auf die Einführung des § 2b im Umsatzsteuergesetz eine Anpassung erfolgen. Es erfolgte eine dem der Gebührenerhebung zu Grunde liegenden Kostendeckungsprinzip entsprechende Kalkulation (siehe anliegender Bericht). Die kalkulierten Gebühren liegen über den bisher erhobenen Entgelten.Von einer Gebührenerhöhung und demnach von der Kostendeckung kann nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz M-V nur aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden. Das allgemeine öffentliche Interesse an der Einrichtung ist ggf. in der Weise zu berücksichtigen, dass von vornherein ein bestimmter Anteil an den Kosten aus allgemeinen Haushaltsmitteln übernommen wird. Hierzu muss die Gemeinde sich positionieren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja, ab in-Kraft-Treten der Satzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

57301.4629 und 57302.4629

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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