Beschlussvorlage - 31/2024/36
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung des Erlasses einer Anlagenrichtlinie an das Amt Seenlandschaft Waren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Kati Heinsel
- Einbringer:
- Heinsel, Kati
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Finanzausschuss Schloen-Dratow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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19.09.2024
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Sachverhalt
Nach § 56 Abs. 2 der Kommunalverfassung MV in Verbindung mit § 19a der Gemeindekassenverordnung-Doppik MV sind Gelder, welche vorübergehend nicht zur Liquiditätssicherung dienen, möglichst sicher anzulegen. Nach dieser Maßgabe soll die Geldanlage einen höchstmöglichen Ertrag erzielen. Hierzu hat die Gemeinde eine Anlagenrichtlinie zu erlassen. Da die Gemeinde Schloen-Dratow im Bestand der Einheitskasse des Amtes verwaltet wird, ist eine einheitliche Regelungen über das Amt Seenlandschaft Waren sinnvoll. Die Richtlinie ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
