Beschlussvorlage - 31/2024/36

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung überträgt die Gemeinde Schloen-Dratow den Erlass der Anlagenrichtlinie an das Amt Seenlandschaft Waren.

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Sachverhalt

Nach § 56 Abs. 2 der Kommunalverfassung MV in Verbindung mit § 19a der Gemeindekassenverordnung-Doppik MV sind Gelder, welche vorübergehend nicht zur Liquiditätssicherung dienen, möglichst sicher anzulegen. Nach dieser Maßgabe soll die Geldanlage einen höchstmöglichen Ertrag erzielen. Hierzu hat die Gemeinde eine Anlagenrichtlinie zu erlassen. Da die Gemeinde Schloen-Dratow im Bestand der Einheitskasse des Amtes verwaltet wird, ist eine einheitliche Regelungen über das Amt Seenlandschaft Waren sinnvoll. Die Richtlinie ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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