Beschlussvorlage - 24/2024/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 für das Gebiet Hüttenkoppel der Gemeinde Dahmen keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Planungsanlass ist der angestrebte Verkauf des Flurstücks 94, Flur 6, in der Gemarkung Rothenmoor von der Gemeinde Dahmen an einen privaten Interessenten. Aktuell wird die Fläche im Bebauungsplan Nr. 2 „Hüttenkoppel“ der Gemeinde Dahmen als öffentliche Grünfläche dargestellt. Der potenzielle Käufer der Fläche möchte das Flurstück einer privaten Nutzung zuführen und als Hoffläche verwenden.

Mit der geplanten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 sollen dazu die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Wesentliches Ziel dabei ist, die angestrebte private Nutzung der Fläche auch als solche im Bebauungsplan darzustellen.

Die textlichen Festsetzungen sowie der Geltungsbereich des Bebauungsplans sind nicht Bestandteil der Änderung.

 

Die vollständigen Planunterlagen können unter:

https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen-aus-dembauamt/ eingesehen werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...