Beschlussvorlage - 24/2024/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jabel keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die ENGIE Deutschland GmbH (Vorhabenträger) hat bei der Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Diesen Antrag hat die Gemeinde befürwortet und den Vorentwurf zum VB-Plan Nr. 16 erarbeitet, entgegen den Festsetzungen des bestehenden Flächennutzungsplanes der Gemeinde. Dieser weist den Änderungsbereich größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft aus. Die Festsetzung weicht somit von der Darstellung des Flächennutzungsplans ab.

Aus diesem Grund lässt sich der Bebauungsplan Nr. 16 „Solarpark am Kieswerk 2024“ nicht aus dem seit Juli 2006 wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Die hierfür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Damit wird dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen.

Alle Nachbargemeinden haben die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, denn Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Hierbei sind auch die Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu beachten.

 

Die vollständigen Planunterlagen können unter: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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