Beschlussvorlage - 30/2024/28

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die bestehenden Konzessionsverträge Strom mit den ehemaligen Gemeinden Hinrichshagen und Lansen gemäß § 46 Absatz 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz vorzeitig beendet werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.

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Sachverhalt

Für die Gemeinde Peenehagen bestehen mit der E.DIS Netz GmbH drei Konzessionsverträge Strom mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (Gemeinde Peenehagen - Vertragsende 27.09.2026, ehemalige Gemeinde Hinrichshagen - Vertragsende 02.07.2027 und ehemalige Gemeinde Lansen - Vertragsende 02.07.2027). Es wird angestrebt, einen einheitlichen Konzessionsvertrag Strom mit einem Energieversorger abzuschließen. Dazu soll bei der anstehenden Konzessionsausschreibung für das gesamte Gemeindegebiet einmal alles ausgeschrieben werden. Um dies zu realiesieren, müssen gemäß § 46 Absatz 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz die bestehenden Verträge (Gemeinde Hinrichshagen und Gemeinde Lansen) vorzeitig mit Ablauf des 26.09.2026 beendet werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Aufhebungsverträge zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

  x

Ja, PSK

30/54000.4625 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahme in € ca. 21.800,00

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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