Beschlussvorlage - 22/2024/10
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Freiflächensolaranlage ehemalige Kiesabbaufläche" - Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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04.06.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der anliegende Vorentwurf (Planzeichnung) und die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Freiflächensolaranlage ehemalige Kiesabbaufläche" werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Freiflächensolaranlage ehemalige Kiesabbaufläche" sowie die dazugehörige Begründung ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Beteiligung an der Planung vorzulegen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird als öffentliche Auslegung durchgeführt (Veröffentlichung im Internet und Auslegung im Amt).
- Zur Durchführung des Planverfahrens werden die Verfahrensschritte nach § 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: Hermann S. Feenders Planwerkstatt Nord Büro für Stadtplanung & Planungsrecht Dipl.-Ing. Hermann S. Feenders - Stadtplaner
Am Moorweg 13 - 21514 Güster, übertragen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Hohen Wangelin hat in der Sitzung am 25.10.2022 einen Aufstellungsbeschluss für den oben genannten Bebauungsplan Nr. 7 gefasst. Im anliegenden Übersichtsplan ist die Lage des Geltungsbereiches rot gekennzeichnet.
In der Zwischenzeit wurde von dem Vorhabenträger durch das beauftragte Planungsbüro ein Vorentwurf ausgearbeitet über den in der Sitzung beraten werden soll. Geplant ist eine Festsetzung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaikanlagen" mit einer Grundflächenzahl von 0,8 (siehe Anlage).
Auf den Flächen wird derzeit noch Kies abgebaut, deshalb unterliegen sie noch dem Bergrecht. Eine Entlassung der Grundstücke aus dem Bergrecht ist vorgesehen. Entsprechend enthält der Bebauungsplan eine "Bedingte Festsetzung" gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, die bestimmt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes erst mit der Entlassung der Grundstücke aus dem Bergrecht rechtswirksam werden.
Unter der Voraussetzung, dass die Planung wie vorgelegt gebilligt wird, sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung zu beteiligen. Gleichzeitig ist eine frühzeitige Bürgerbeteiliung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,5 kB
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2
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324,8 kB
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3
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1,9 MB
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2,3 MB
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6
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1,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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634,2 kB
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