Beschlussvorlage - 30/2024/18
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener B-Plan Nr. 3 "PV-Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bauausschuss Peenehagen
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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28.05.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Entwurfsbeteiligung, entsprechend der anliegend dargestellten Ergebnisse in der Abwägungstabelle zu behandeln. Die anliegende Abwägungsentscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Bürger die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt den heute vorliegenden VB-Plan Nr. 3 “PV - Freiflächenanlage am Gutshaus Levenstorf” (Planzeichnung- Teil A und Textteil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Nachdem der überarbeitete Entwurf des VB-Planes Nr. 3 am 05.12.2023 von der Gemeinde bestätigt und im Januar/Februar 2024 erneut ausgelegt wurde, sind nun alle Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange erneut zu prüfen und mittels Abwägung zu behandeln. Hierzu wurde ein sogenannter Abwägungsvorschlag erarbeitet (Anlage 1). Dieser Abwägungsvorschlag ist jedoch nur ein “Vorschlag”. Der Gemeindevertretung obliegt die Entscheidung zur Behandlung der einzelnen Schwerpunkte. Ich bitte insofern um hinreichende Prüfung.
Wenn alles geprüft wurde und das Einverständnis der Gemeinde vorliegt, kann der Abwägungsbeschluss gefasst werden.
Auch kann der B-Plan dann als Satzung beschlossen werden (Satzungsbeschluss).
Im Anschluss wird die Verfahrensakte beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung eingereicht. Nach erteilter Genehmigung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Mit Bekanntmachung erlangt die Satzung Rechtskraft und die Investorin könnte, nach Antragstellung, mit dem Bau der Anlage beginnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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11,6 MB
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