Beschlussvorlage - 30/2024/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend § 24 KiföG MV das Einvernehmen zum verhandelten Leistungsvertrag zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und dem Träger der Kita „Peenehuus“ in Groß Gievitz, Jugend- und Sozialwerk gGmbH, Rungestraße 17, 16515 Oranienburg, zum 22.03.2024 herzustellen.

Reduzieren

Sachverhalt

Entsprechend § 24 KiföG MV soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, abschließen.

Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen festgelegt.

Der Träger Jugend- und Sozialwerk gGmbH hat am neuen Standort Groß Gievitz die Kita "Peenehuus" zum 22.03.2024 eröffnet. Dis bisherige Einrichtung am Standort Groß Gievitz und die Kita in Lansen haben den Kitabetrieb eingestellt.

Da noch nicht alle Nachweise vorliegen, wurde sich verständigt, die bisherigen Platzkosten der "alten" Einrichtung am Standort Groß Gievitz zu übernehmen. Der Vereinbarungszeitraum beträgt 6 Monate. Anschließend kann der Träger zur Verhandlung der Platzkosten aufrufen.

Aufgrund der Rechtsänderung nach dem KiföG MV zum 01.01.2020 beeinflusst die Höhe des Entgeltes durch die im KiföG MV festgesetzte „Kindpauschale“ die Finanzbeteiligung der Gemeinde nicht. Die Gemeinden beteiligen sich entsprechend § 27 KiföG MV an den Kosten der Kindertagesförderung mit einer kindbezogenen Pauschale für die Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben. Jedoch wird die Pauschale jährlich neu festgesetzt mit steigender Tendenz.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...