Beschlussvorlage - 31/2024/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, Behandlung der Konzessionsabgabe unter § 2b Umsatzsteuergesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Hammer
- Einbringer:
- Herr Hammer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Finanzausschuss Schloen-Dratow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. Demnach ist § 2b UStG in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführt werden. Die in diesem Zusammenhang eingeräumte Übergangsregelung endet am 31.Dezember 2024, so dass ab dem 01.01.2025 alle Kommunen davon betroffen sind. Die Konzessionsabgaben sind dann umsatzsteuerpflichtig. Dem Konzessionsgeber E.DIS Netz GmbH werden die Steuernummer, das Finanzamt und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übermittelt. Der Bürgermeister bestätigt die Angaben mit seiner Unterschrift. Es wird vereinbart, dass die im Konzessionsvertrag vereinbarten Konzessionsabgaben ab dem 01.01.2025 zuzüglich der Umsatzsteuer erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,5 kB
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