Beschlussvorlage - 31/2024/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die anliegende Vertragsergänzung zum Konzessionsvertrag Gas und Strom mit der E.DIS Netz Gmbh abzuschließen.

Reduzieren

Sachverhalt

Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. Demnach ist § 2b UStG in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführt werden. Die in diesem Zusammenhang eingeräumte Übergangsregelung endet am 31.Dezember 2024, so dass ab dem 01.01.2025 alle Kommunen davon betroffen sind. Die Konzessionsabgaben sind dann umsatzsteuerpflichtig. Dem Konzessionsgeber E.DIS Netz GmbH werden die Steuernummer, das Finanzamt und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übermittelt. Der Bürgermeister bestätigt die Angaben mit seiner Unterschrift. Es wird vereinbart, dass die im Konzessionsvertrag vereinbarten Konzessionsabgaben ab dem 01.01.2025 zuzüglich der Umsatzsteuer erfolgen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 x

Ja, PSK

31/54000.4625 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...