Beschlussvorlage - 06/2024/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf des B-Planes Nr. 87 “Wohnpark am Volksbad” der Stadt Waren keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

In dem auf der anliegenden Karte gekennzeichneten Bereich am Volksbad in Waren, wird eine sogenannte “Außenbereichslücke”, die bis jetzt nicht für die Wohnbebauung genutzt werden konnte nunmehr in den Innenbereich integriert und somit Baurecht geschaffen.

Der Bebauungsplan Nr. 87 ermöglicht die Nachverdichtung des genannten Areals. Durch die Erschließung rückwärtiger Gartenbereiche für den Wohnungsbau ergeben sich sehr gute Entwicklungspotentiale für weiteren, stark nachgefragten Wohnraum, in sehr guter

Stadtrandlage. Das Planvorhaben soll sich, bezogen auf Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, in die bebaute Umgebung einfügen.

Die vollständigen Planunterlagen können im Amt Seenlandschaft oder auf der Homepage der Stadt Waren unter: https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/, eingesehen werden .

  

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

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Anlagen

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