Beschlussvorlage - 10/2024/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die FFw
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Einbringer:
- Herr Rosen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Torgelow am See
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Entscheidung
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07.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 500,00 € von der Firma Heinrich Karstens Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Eckernförder Strasse 353 in 24107 Kiel.
Zuwendungszweck: Spende für Bekleidung und Ausrüstung FFw Torgelow am See
Der Spender, die Spendenhöhe und ggf. der Zuwendungszweck werden gemäß § 44 (4) KV M-V in einem jährlichen Bericht öffentlich bekannt gegeben und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.
In diesem Fall warb der Bürgermeister eine Spende von der Firma Heinrich Karstens Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Eckernförder Strasse 353 in 24107 Kiel in Höhe von 500,00 € zur Unterstützung der Feuerwehr ein.
Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen. Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.
