Beschlussvorlage - 24/2024/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer anonymen Spende in Höhe von 3.000,00 € für den Gemeindewald Klocksin.

 

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Sachverhalt

Am 14.03.2024 ging eine anonyme Spende  in Höhe von 3.000,00 Euro auf dem Konto ein. Als Verwendungszweck wurde „Gemeindewald Klocksin“ angegeben. 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Klocksin die Gemeindevertretung.

 

Der Spender, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck werden entsprechend § 44 Absatz 4 letzter Satz KV M-V in einem jährlichen Bericht veröffentlicht, der auch der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahme: 3.000,00 € 55501.46291

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgabe: 3.000,00 € 55501.52313

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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