Beschlussvorlage - 24/2024/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für den Gemeindewald Klocksin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katrin Richter
- Einbringer:
- Frau Richter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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23.04.2024
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Sachverhalt
Am 14.03.2024 ging eine anonyme Spende in Höhe von 3.000,00 Euro auf dem Konto ein. Als Verwendungszweck wurde „Gemeindewald Klocksin“ angegeben.
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Klocksin die Gemeindevertretung.
Der Spender, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck werden entsprechend § 44 Absatz 4 letzter Satz KV M-V in einem jährlichen Bericht veröffentlicht, der auch der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet wird.
