Beschlussvorlage - 31/2024/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt das anliegende Vertragsangebot der Schloen PV GmbH zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen (gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG) zu B-Plan Nr. 6 anzunehmen.

 

Mit der Annahme dieses Vertrages verpflichtet sich die Schloen PV GmbH, der Gemeinde Schloen - Dratow eine jährliche Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh (0,2 Cent der jährlich eingespeister Strommenge kWh), ohne Gegenleistung, für die auf dem Gemeindegebiet befindliche Solaranlage zu zahlen.

 

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Sachverhalt

Die Schloen PV GmbH plant die Freiflächensolaranlage am Schmachthägener Wald (B-Plan Nr. 6). Der Satzungsbeschluss wurde bereits gefasst.

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Da sich die Schloen PV GmbH hiermit nun dazu bereit erklärt, würde die Gemeinde demgemäß eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh, ohne Gegenleistung erhalten. Wenn die Gemeinde gewillt ist das Angebot anzunehmen, wird der Betrag jährlich ausgezahlt, für mindestens 20 Jahre.

  

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahme in ca. € 104.000

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

PSK 53100.41451 (erstmals wahrscheinlich ab 2025)

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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