Beschlussvorlage - 31/2024/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt der im Ergebnis der Prüfung vom 23.02.2024, der zur Genehmigung vorgelegten Satzung über den Bebauungsplan Nr. 06 „Sondergebiet Photovoltaik am Schmachthägener Wald“ durch die Genehmigungsbehörde des Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erteilten Maßgaben, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB, in Verbindung mit § 6 As. 4 BauGB beizutreten (Bescheid siehe Anlage 1).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die sich aus dem Beitrittsbeschluss ergebenden, geänderten Abwägungsunterlagen, entsprechend der anliegenden Abwägungstabelle zu behandeln. Die geänderte, anliegende Abwägungsentscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2). 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die sich aus dem Beitrittsbeschluss ergebenden,  geänderten Verfahrensvermerke auf dem Bebauungsplanes zu ergänzen und beschließt die Satzung in der heute vorliegenden Form (Anlage 3). Die Begründung wird gebilligt (Anlage 4).

 

  1. Die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 BauGB darf erst nach Bestätigung der Erfüllung der Maßgabe, Auflagen und Hinweise nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Schloen-Dratow vorgenommen werden. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Mit Schreiben des Landkreises vom 23.02.2024 (Anlage 1) wurde auf bitten der Gemeinde zur Genehmigung des B-Planes u.a. folgendes erläutert:

 

Der mit Schreiben vom 08.05.2023 erlassene Zielabweichungsbescheid enthält Maßgaben. Maßgaben stellen vom Grundsatz her eine Teilversagung dar, welche erst durch deren Erfüllung ausgeräumt werden können. Für die Zulassung des mit o.g. Bebauungsplan verfolgtem Planungsziel sind daher zunächst die Maßgaben zu erfüllen und der Bescheid erteilenden Behörde (hier: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V) zur Bestätigung vorzulegen. Erst mit dieser Bestätigung der Erfüllung aller Maßgaben ist die Anpassungspflicht der verbindlichen Bauleitplanung erfüllt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 12.12.23, lagen die Bestätigungen der Maßgabe Nr. 1.1 und 1.2 des Zielabweichungsbescheides noch nicht vor.

Dies hat die Gemeinde in Ihrer Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB verkannt. Die Abwägung sowie der Satzungsbeschluss sind daher zu wiederholen. Den Maßgaben des Bescheides vom 23.02.2024 ist beizutreten. 

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

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Anlagen

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