Beschlussvorlage - 30/2024/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die unentgeltliche Zuordnung der Flurstücke 49/3, 49/4 und 49/5 in der Flur 5 der Gemarkung Groß Gievitz zu beantragen.

 

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Sachverhalt

Der Gemeinde werden durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mehrere Flurstücke zur unentgeltlichen Zuordnung im Rahmen des Vermögenszuordnungsgesetzes angeboten. Bei den in der Anlage aufgeführten Flurstücken ist im Grundbuch als Eigentümer noch "Eigentum des Volkes, Rechtsträger: LPG P Deven" aufgeführt.

Bei den betroffenen Flurstücken handelt es sich ausweislich des Luftbildes um Freiflächen an der "Alten Peene" bzw. um Bestandteile dieses Gewässers in der Ortslage Groß Gievitz. Die Flurstücke sind teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Das Flurstück 49/2 betrifft die vom Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverband betriebene Teichkläranlage zur Beseitigung des Abwassers aus der Ortslage Groß Gievitz. Hier sollte eine Zuordnung an den Zweckverband erfolgen.

Für die anderen Flurstücke kann die Gemeinde Ihr Interesse an einer Zuordnung bekunden. Für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nach den §§ 2 und 3 der Kommunalverfassung M-V sind die Flurstücke jedoch nicht erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Zuordnung erfolgt unentgeltlich. Es entsteht daher keine Auszahlung und kein Aufwand. Das Anlagevermögen erhöht sich um den festgestellten Wert der einzelnen Flurstücke. Die Zuordnung erfolgt zum 03.10.1990. Mit dem Jahresabschluss wird die Eröffnungsbilanz entsprechend korrigiert.

 

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Anlagen

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