Beschlussvorlage - 24/2024/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christine Herring
- Einbringer:
- Herring, Christine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit Klocksin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Klocksin
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.03.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer anonymen Spende in Höhe von 500,00 €.
Zuwendungszweck:
Kehrmaschine für die Gemeinde Klocksin.
Der Spender, die Spendenhöhe und ggf. der Zuwendungszweck werden gemäß § 44 (4) KV M-V in einem jährlichen Bericht öffentlich bekannt gegeben und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.
In diesem Fall warb die Bürgermeisterin eine anonyme Spende in Höhe von 500,00 € für die Kehrmaschine der Gemeinde Klocksin.
Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen.
Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.
