Beschlussvorlage - 31/2024/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt ihr Einvernehmen zur Fortsetzung des Lärmaktionsplanes in der 4. Runde.

Gegenüber der letzten Fortschreibung des bestehenden Lärmaktionsplanes vom 16.07.2018 werden keine weiteren Hinweise, Anregungen und Ergänzungen vorgebracht.

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Sachverhalt

Im Januar 2023 wurden dem Amt Seenlandschaft Waren durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) die aktuellen Lärmkarten zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtline übergeben. Auf Basis dieser Kartierung ist das Amt Seenlandschaft Waren verpflichtet, den bestehenden Lärmaktionsplan vom 16.07.2018 in der 4. Runde (2024) fortzuschreiben.

Den aktuellen Lärmkarten entsprechend wurde ermittelt, welche Einwohner an bzw. in der näheren Umgebung an der Hauptverkehrsstraße B192 wohnen und damit durch Verkehrslärm belastet sind. Im Gemeindegebiet Schloen-Dratow betrifft es ca. 32 Anwohner des Ortsteiles Neu Schloen, am Kreuzungsbereich B192/Einfahrt Am Blitzer, aus der Lindenstraße und der Dorfstraße. Die Anwohner werden demVerkehrslärm, tagsüber zwischen 55db und 69db, nachts zwischen 50db und 64db, ausgesetzt. In diesem Bereich der B192 liegt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 70 km/h vor, um unter anderem die Lärmbelästigung zu reduzieren. Weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung liegen derzeit nicht vor. Im Landkurier Nr. 03/2023 vom 18.03.2023 und auf der Homepage des Amtes wurde die Lärmaktionsplanung für die Öffentlichkeit bekannt gemacht, Einwohner konnten sich daran beteiligen und Stellung beziehen. Eine betroffene Familie beteiligte sich und hat den Missstand aufgezeigt, dass trotz der 70km/h-Begrenzung, insbesondere nachts, der Verkehrslärm hoch ist. Sie brachten an, dass eine Lärmschutzwand notwendig wäre.

Über diesen Einwand muss durch die Gemeinde beraten und gegebenenfalls beschlossen werden, ob es für die Zukunft notwendig ist, in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger eine gemeinsame Lösung für die Lärmminderung zu finden.

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird durch den Amtsausschuss des Amtes Seenlandschaft Waren beschlossen. Die betroffenen Gemeinden können noch Ideen oder Maßnahmen zur Lärmreduzierung beitragen. Diese können je nach Auswirkung fortlaufend in der Lärmaktionsplanung mitberücksichtigt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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