Beschlussvorlage - 31/2024/02
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte "Vorranggebiete für Windenergieanlagen" (Vorentwurf Stand 27.11.23)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Bau- und Finanzausschuss Schloen-Dratow
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Schloen-Dratow
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.02.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf (Stand 27.11.23 – einsehbar unter: https://www.region-seenplatte.de/media/custom/3148_616_1.PDF?1701332800) der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte „Vorranggebiete für Windkraftanlagen“ folgende Hinweise, Anregungen und/oder Bedenken: …
(Bitte durch den Protokollanten in die Sitzungsniederschrift aufnehmen lassen)
Sachverhalt
Mit der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte wird das Ziel verfolgt, die raumordnungsrechtlich gesicherten Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweiten. Im Regionalen Raumentwicklungs-programm Mecklenburgische Seenplatte vom 15. Juni 2011 sind derzeit ca. 2.738 ha rechtswirksam als Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Das entspricht ca. 0,5 % der Regionsfläche entsprechend dem Gebietsstand im Jahr 2009. Dieser Flächenanteil genügt nicht, um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Um bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität in Deutschland sicherzustellen, müssen in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte bis spätestens zum 31.12.2032 mindestens 2,1 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Dies sind ca. 11.541 ha bei einer Größe der Planungsregion von 549.559 ha zum 31.12.2020 entsprechend der Anlage zu § 3 Absatz 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz.
Dieser Flächenbeitrag kann entsprechend dem Windenergieflächenbedarfsgesetz auf zwei verschiedene Weisen erreicht werden:
- durch einen spätestens ab dem Jahr 2028 ohne raumordnungsrechtliche Steuerung ablaufenden Zubau von Windenergieanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (Privilegierung von Windenergieanlagen)
oder
- durch eine über einen Raumordnungsplan gesteuerte Entwicklung, bei der die Flächen für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung überörtlicher und örtlicher Gesichtspunkte überwiegend vorab ausgewählt und planerisch gesichert werden.
Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte verfolgt das Ziel, den letztgenannten Weg der raumordnungsrechtlich gesteuerten und damit geordneten Entwicklung zu gehen. Darüber hinaus soll auch eine Inanspruchnahme der Landschaft durch die Windenergienutzung über das zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele notwendige Maß hinaus vermieden werden.
In der Gemeinde Schloen-Dratow ist im Vorentwurf ein Vorranggebiet für Windkraft südlich von Klein Dratow vorgesehen. Das Vorranggebiet Nr.65 umfasst ca. 85 ha, siehe Anlage und ist als Potenzialfläche mit Konfliktpotenzial ausgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
915,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
