Beschlussvorlage - 10/2024/03
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Amt Seenlandschaft Waren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Hammer
- Einbringer:
- Herr Hammer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Torgelow am See
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Entscheidung
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13.02.2024
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Sachverhalt
Im Januar 2023 wurden dem Amt Seenlandschaft Waren durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) die aktuellen Lärmkarten zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtline übergeben. Auf Basis dieser Kartierung ist das Amt Seenlandschaft Waren verpflichtet, den bestehenden Lärmaktionsplan vom 16.07.2018 in der 4. Runde (2024) fortzuschreiben.
Den aktuellen Lärmkarten entsprechend wurde ermittelt, welche Einwohner an der Hauptverkehrsstraße B192 wohnen und damit durch Verkehrslärm belastet sind. Im Gemeindegebiet Torgelow am See betrifft es acht Anwohner des Ortsteiles Schmachthagen – Forsthaus an der B192. Die Anwohner werden dem Verkehrslärm, tagsüber zwischen 65db und 74db, nachts zwischen 55db und 64db, ausgesetzt. In diesem Bereich liegt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 70 km/h vor, um unter anderem die Lärmbelästigung zu reduzieren. Weitere Maßnahmen zur Lärmreduzierung liegen derzeit nicht vor. Im Landkurier Nr. 03/2023 vom 18.03.2023 und auf der Homepage des Amtes wurde die Lärmaktionsplanung für die Öffentlichkeit bekannt gemacht. Hier konnten Einwohner zwei monate lang Stellung nehmen. Eine Beteiligung von Einwohnern gab es nicht.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wird durch den Amtsausschuss beschlossen. Die betroffenen Gemeinden können noch Ideen oder Maßnahmen zur Lärmreduzierung beitragen. Diese können je nach Auswirkung fortlaufend in der Lärmaktionsplanung mitberücksichtigt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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