Beschlussvorlage - 10/2023/27

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage dargestellten Flächen (Geltungsbereich farblich hervorgehoben) in der Gemarkung Torgelow am See, Flur 2, Flurstücke 81/, 87/1, 89, 95, 96, 97, 99, 100, 101, 102, 103 und 104, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ auszuweisen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 06 der Gemeinde Torgelow am See erhält die Bezeichnung:

„Solarpark an der Lindenallee“.

 

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Sachverhalt

Die Firma maxsolar aus Traunstein beabsichtigt die Errichtung einer Solaranlage auf den o.g. Grundstücken. Um Baurecht zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die Planungshoheit, d.h. die Entscheidung über die Aufstellung eines Planes liegt bei der Gemeinde. Ein Anspruch auf Erstellung eines Bebauungsplanes besteht grundsätzlich nicht, auch nicht nach Fassung dieses Aufstellungsbeschlusses. In einem ersten Beschluss vom 17.10.2023 wurde bereits die grundsätzliche Zustimmung zum Planverfahren geäußert. Bei den Grundstücken handelt es sich derzeit um Ackerland. Zum Wald und zur Lindenallee müssen Abstandsflächen eingehalten werden. Die Fläche ist vom Vorhabenträger per Pachtvertrag gesichert worden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden eine Kostenübernahmevereinbarung zur Tragung der Planungskosten und ein Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abgeschlossen. Mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren offiziell eingeleitet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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