Beschlussvorlage - 30/2023/65

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung i.V.m. § 36 der aktuell gültigen Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einen zeitweiligen Sonderausschuss „Energie“ zu bilden.

Dieser Ausschuss ist gemäß § 5 Abs. (2) Satz 1 öffentlich.

 

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Sachverhalt

Der Ausschuss soll sich insbesondere mit erneuerbaren Energien sowie der dazu gehörenden Bauleitplanung befassen und hat eine vorberatende Funktion gegenüber der Gemeindevertretung. Mit Erledigung der ihm gestellten Aufgaben wird der zeitweilige Sonderausschuss durch erneute Beschlussfassung wieder aufgelöst. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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