Beschlussvorlage - 31/2023/36

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Entwurfsbeteiligung, entsprechend der anliegend dargestellten Ergebnisse in der Abwägungstablle zu behandeln. Die Anregungen wurden zur Kenntnis genommen, geprüft und entsprechend der anliegenden Abwägungstabelle bearbeitet. Die anliegende Abwägungsentscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Bürger die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den heute vorliegenden B-Plan Nr. 6  “Sondergebiet Photovoltaik am Schmachthägener Wald” (Planzeichnung- Teil A und Textteil B) als Satzung (Anlage 2). Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

  1. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Im Rahmen des fortgeschrittenen Planverfahrens zum B-Plan Nr. 6, sind nun von der Gemeinde alle Stellungnahmen zu prüfen und mittels Abwägung zu behandeln.

Unter anderem wurden Stellungnahmen vom

  • Straßenbauamt Neustrelitz  - zur Umverlegung der Zufahrt -,
  • von der unteren Denkmalschutzbehörde wegen der vorhandenen – Bodendenkmale-, sowie insbesondere wegen der im Süden des Plangebietes vorhandenen Turmhügelburg,
  • von der unteren Naturschutzbehörde zwecks Umsetzung des - Ausgleiches zum Eingriff in die Natur und Landschaft - und von dem
  • Eigentümer des angrenzenden Waldes – wegen eines zweiten Wanderkorridors für das Wild, eines breiteren Waldabstandes (statt 30 = 50 Meter), Bejagungsverbot des Abstandsstreifens und der Wanderkorridore

eingereicht (diese Aufzählung ist nicht abschließend).

Der Entwurf und auch die Begründung wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages geändert.

Der Abwägungsvorschlag ist jedoch nur ein “Vorschlag”. Der Gemeindevertretung obliegt die Entscheidung zur Behandlung der einzelnen Schwerpunkte. Ich bitte insofern um hinreichende Prüfung.

Wenn alles geprüft wurde und das Einverständnis der Gemeinde vorliegt, kann der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden. Im Anschluss wird die Verfahrensakte beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung eingereicht. Nach erteilter Genehmigung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Mit Bekanntmachung erlangt die Satzung Rechtskraft und die Investorin könnte mit dem Bau der Anlage beginnen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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