Beschlussvorlage - 06/2023/48

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Billigung des Vorentwurfes (anliegende Planzeichnung mit Begründung) zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit per Auslegung, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Diese werden um Stellungnahme gebeten. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit beteiligt, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Dies erfolgt in Form einer Auslegung im Amt und Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes.

 

  1. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Vorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt zur Durchführung des Planverfahrens die Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:

      mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH, Humboldtstraße 15, 04105          

      Leipzig, zu übertragen. 

 

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Sachverhalt

Bereits am 13.12.2022 hatte die Gemeinde einen Aufstellungsbeschluss für den VB-Plan Nr. 7 in Federow gefasst. Seitdem fand eine Kartierung, Bodenuntersuchungen, Gespräche mit den örtlichen Versorgern und dem Amt für Raumordnung sowie den derzeitigen Flächeneigentümern statt. Der heute vorliegenden "Vorentwurf" ist das Ergebnis der genannten Untersuchungen und Gespräche. Hiermit könnte nun eine erste Beteiligungsrunde der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit stattfinden. Nach dieser ersten Beteiligungsrunde werden alle  Ergebnisse bzw. Stellungnahmen zusammengetragen und ggf. Änderungen und Anpassungen in einer erneuten Entwurfsfassung der Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht zusammengefasst und der Gemeinde erneut zur Kenntnisnahme und Billigung vorgelegt. Der vorhandene Flächennutzungsplan muss in einem Parallelverfahren geändert werden. Derzeit ist der Geltungsbereich des VB-Plan Nr. 7 im F-Plan als "Sondergebiet für die Tierhaltung" dargestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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