Beschlussvorlage - 10/2023/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB, auf den nachfolgend genannten Flächen, für die Nutzung als Solarpark bzw. Errichtung einer Freiflächensolaranlage (Karte siehe Anlage):

Gemarkung:  Torgelow am See

Flur:               2  

Flurstücke:    81/1, 87/1, 89, 95, 96, 97, 99, 100, 101, 102, 103, 104

Name des B-Planes: VB-Plan Nr. 6 “Solarpark an der Lindenallee – OT Meierei”

Die Flächen liegen gegenüber der Ortslage Meierei an der Lindenallee (siehe Anlage).

 

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Sachverhalt

Die MaxSolar GmbH aus Traunstein begehrt für die in der Anlage ersichtlichen Flächen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage, für die Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage. Das ca. 25 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage Meierei, an der Lindenallee. Die Flächen werden derzeit ackerbaulich bewirtschaftet und würden durch die vorgesehene Nutzung der Ackerwirtschaft entzogen. Mit Fassung des Beschlusses zeigt die Gemeinde, dass Sie der Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB grundsätzlich positiv gegenüber steht. Die Firma MaxSolar GmbH kann weitere Planungsschritte einleiten, um einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwirken. Die Kosten für das Verfahren sind vom Vorhabenträger zu tragen. Zu gegebener Zeit wird ein städtebaulicher Vertrag nach dem BauGB zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abgeschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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