Beschlussvorlage - 30/2023/45
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die FFw
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Einbringer:
- Herr Rosen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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05.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 2.111,00 € von der Firma Meschede Forstservice GbR, Parkstraße 18, OT Groß Gievitz in 17192 Peenehagen.
Zuwendungszweck: Spende Jugendfeuerwehr/ Löschtruppe
Der Spender, die Spendenhöhe und ggf. der Zuwendungszweck werden gemäß § 44 (4) KV M-V in einem jährlichen Bericht öffentlich bekannt gegeben und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben.
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung.
In diesem Fall warb die Bürgermeisterin eine Spende von der Firma Meschede Forstservice GbR, Parkstraße 18, OT Groß Gievitz in 17192 Peenehagen in Höhe von 2.111,00 € zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr und der Löschtruppe ein.
Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen.
Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.
