Beschlussvorlage - 22/2023/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohen Wangelin beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Hohen Wangelin in der Fassung vom 10.07.2023. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

Ergebnisrechnung:

Das Ergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

320.388,25 €

Ergebnisvortrag per 31.12.2019

1.512.962,82 €

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik MV erreicht.

 

Finanzrechnung:

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

204.596,79 €

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2019

1.088.678,75 €

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik MV erreicht.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V in seiner letzten Sitzung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst und einen abschließenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Hohen Wangelin für das Jahr 2019 in der Fassung vom 10.07.2023. Gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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