Beschlussvorlage - 22/2023/22
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 09 "Solarpark Knieper Weg 2" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Bau, Ordnung, Sicherheit und Umwelt Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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26.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt für die in der Anlage dargestellte Fläche (Geltungsbereich farblich hervorgehoben) in der Gemarkung Hohen Wangelin, Flur 3, Flurstück 5/6, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Planungsziel ein Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ auszuweisen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09 der Gemeinde Hohen Wangelin erhält die Bezeichnung:
„Solarpark Knieper Weg 2“.
Sachverhalt
Die Green Fox Energy IV GmbH & Co. KG aus Hamburg begehrt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung von Solarmodulen. Bereits am 14.03.2023 fasste die Gemeinde hierzu einen Grundsatzbeschluss (B 22/2023/04 – Herr Dr. Frankenheim Antragsteller) und stimmte der Aufstellung des B-Planes grundsätzlich zu. Das Plangebiet ist ca. 20 ha groß und befindet sich auf Ackerflächen am Knieper Weg – siehe anliegender Geltungsbereich. Die Grundstücke gehören Herrn Dr. Frankenheim, dieser hatte bereits Anfang März einen formlosen Antrag zur Aufstellung des B-Planes gestellt. Er alleine kann dieses Projekt nicht umsetzen, hiermit wurde nun die Firma Green Fox beauftragt.
Ein Anspruch auf Erstellung des Bebauungsplanes entsteht aus diesem Aufstellungs- beschluss nicht (§ 1 Abs. 3 BauGB). Zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen wird ein entsprechender Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abgeschlossen werden. Des Weiteren wird eine Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung dann vertraglich festgehalten. Auch für diese Anlage ist ein Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung beim Ministerium einzureichen und zu begründen. Die Begründung bzw. die Ausarbeitung zur Erfüllung der hierfür vorgegebenen Kriterien ist vom Vorhabenträger zu erarbeiten und mit der Gemeinde abzustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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