Beschlussvorlage - 10/2023/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Torgelow am See.

 

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Sachverhalt

 

§ 6 Bürgermeisterin und Bürgermeister der Hauptsatzung der Gemeinde Torgelow am See in der Fassung vom 07.12.2021 wird -  Absatz (3) geändert.

 

             

Gemäß § 36 BauGB wird über Bauvorhaben nach den §§ 31 sowie 33 bis 35 im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden (Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens).

Es wäre also für jeden Bauantrag formell ein Beschluss notwendig.

Um diesen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist bis jetzt in allen gemeindlichen Hauptsatzungen unseres Amtsbereiches die Übertragung dieser gemeindlichen Aufgabe an den Bürgermeister und den Ausschuss geregelt worden. Dies hat sich über Jahre in der Praxis bewährt.

 

Der Hinweis zu §36 BauGB fehlt in der jetzigen Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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