Beschlussvorlage - 06/2023/30

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Rücknahme des Beschlusses 06/2022/43 "Annahme einer Spende für die Gemeindetechnik (Gemeindefahrzeug)". Die Spendensumme in Höhe von 8.000,00 Euro wird dem Spender Firma Udo Drews Installation GmbH, Birkenweg 1 in 17192 Kargow zurückerstattet.

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Sachverhalt

Im Dezember 2022 wurde mit Beschluss 06/2022/43 eine Spende in Höhe von 8.000,00 Euro für die Beschaffung eines Gemeindefahrzeuges für den Gemeindearbeiter beschlossen und angenommen. Diese Spende ist im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) nicht gemeinnützig und somit nicht spendenfähig. Der Beschluss 06/2022/43 ist zurückzunehmen. Die Spende in Höhe von 8.000,00 Euro ist dem Spender Firma Udo Drews Installation GmbH, Birkenweg 1 in 17192 Kargow zurückzuerstattet.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

  x

Ja, PSK

06/11405.23151

HHJ 2022 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in € 8.000,00 

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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