Beschlussvorlage - 30/2023/39

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze und Garagen (Stellplatzsatzung), in der heute vorliegenden Form.

 

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Sachverhalt

Bei der Realisierung von Bauvorhaben ist es oftmals erforderlich, eine dem Vorhaben angemessene Zahl von Stellplätzen herzustellen. Leider gibt aber die Landesbauordnung M-V keine eindeutig geregelte Stellplatzanzahl vor, so dass seitens der Genehmigungsbehörde in der Vergangenheit individuelle Ermessensentscheidungen getroffen wurden, die die Gemeinde bis jetzt hinnehmen musste. Mit Erlass dieser Satzung gibt die Gemeinde die Anzahl der Stellplätze selbst vor, nach einer klar bestimmten Linie, die für alle Bürger der Gemeinde bindend ist. Somit kann bauordnungsrechtlich diese gesetzliche Regelungslücke geschlossen werden.

Auf eine Stellplatzablöse wird verzichtet, da im ländlichen Bereich, aufgrund der größeren Zuschnitte der Grundstücke und dem damit vorhandenen Platz, kaum öffentliche Parkplätze notwendig und vorhanden sind. Ein Ablösebetrag könnte nicht adäquat eingesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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