Beschlussvorlage - 06/2023/32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kargow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Kargow in der Fassung vom 24.07.2023. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

Ergebnisrechnung:

Das Ergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

35.728,54 €

Ergebnisvortrag per 31.12.2020

35.728,54 €

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik MV erreicht.

 

Finanzrechnung:

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

100.048,67 €

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2019

620.565,21 €

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik MV erreicht.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung des Bürgermeisters bedarf eines gesonderten Beschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst und einen abschließenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kargow für das Jahr 2020 in der Fassung vom 24.07.2023. Gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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