Beschlussvorlage - 06/2023/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf des B-Plan Nr. 06 "Sondergebiet Photovoltaik am Schmachthägener Wald" der Gemeinde Schloen-Dratow keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Bereits am 23.08.2022 wurde die Gemeinde zum Vorentwurf dieses Bebauungsplanes beteiligt und war grundsätzlich gegen die Aufstellung des Planes, da in den Unterlagen zum Verfahren nicht erkennbar war, inwieweit die Gemeinde Kargow letztendlich durch die notwendige Kabelverlegung zum Umspannwerk (Einspeisung des erzeugten Stromes) betroffen ist (Umspannwerk in Federow geplant). Im Nachgang des Beschlusses fand ein Gespräch und eine Begehung mit dem Vorhabenträger statt. Es erfolgte dann am 08.11.2022 eine erneute Beschlussfassung zur Beteiligung. Die Gemeindevertretung stimmte dem B-Plan unter der Bedingung, dass der Vorhabenträger der Schloener PV Anlage und der Vorhabenträger der PV Anlage in Kargow Unterdorf (VB-Plan Nr. 06) eine gemeinsame Leitungstrasse nutzen und das Umspannwerk gemeinsam errichten (nur ein Umspannwerk für beide Anlagen) zu. Auch in der Abwägung des Vorentwurfes zum B-Plan Nr. 6 hat die Gemeinde Schloen-Dratow dieser Verfahrensweise so zugestimmt (Auszug aus der Abwägung zum Vorentwurf - siehe Anlage).  Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren, unter der Rubrik: Verwaltung und Politik - Bauleitplanung - Gemeinde Schloen-Dratow - B-Plan Nr. 6, eingesehen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

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Anlagen

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