Beschlussvorlage - 06/2023/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Wohnung 1. Etage rechts, Zum Hofsee 4 in Kargow instand zu setzen.

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Sachverhalt

Die Wohnung in der 1. Etage rechts im Aufgang "Zum Hofsee 4" in Kargow steht zurzeit leer. Für die Wohnung gibt es bereits einen Interessenten. Die Wogewa empfiehlt, vor einer Vermietung, alle notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen ausführen zu lassen. Eine erste Schätzung ergibt Kosten in Höhe von ca. 5.960,00 Euro inklusive ggf. Herdlieferung und -anschluss.

Entsprechend des Beschlusses 06/2020/05 vom 18.08.2020 trifft die Gemeindevertretung ab einer Wertgrenze von 5.001,00 Euro je Instandsetzungsfall Festlegungen gegenüber der Wohnungsverwaltung.

Auf dem Produktsachkonto 11408.52313 – Unterhaltung der Gebäude – kommunale Wohnungswirtschaft stehen nach Rücksprache mit dem Wohnungsverwalter noch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung.

Da die Maßnahmen nicht über eine ordnungsgemäße Instandsetzung hinausgehen, erfolgt keine gesonderte Berechnung der durch die Wogewa erbrachten Leistungen (§ 2 Verwaltervertrag).

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja

11408.52313 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten: ca. 5.960,00 €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

 

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