Beschlussvorlage - 30/2023/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Wohnung 2. Etage links in der Schulstraße 13 in Groß Gievitz instand zu setzen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Wohnung 2. Etage links in der Schulstraße 13 im Ortsteil Groß Gievitz war seit 1966 bewohnt. Die ehemaligen Mieter sind nun verzogen. Die Wogewa empfiehlt, vor einer erneuten Vermietung, alle notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen ausführen zu lassen. Eine erste Schätzung ergibt Kosten in Höhe von ca. 27.000,00 Euro inklusive ggf. Herdlieferung und -anschluss.

Entsprechend des Beschlusses 30/2020/27 vom 04.08.2020 trifft die Gemeindevertretung ab einer Wertgrenze von 10.000 Euro je Instandsetzungsfall Festlegungen gegenüber der Wohnungsverwaltung.

Auf dem Produktsachkonto 11408.52313 – Unterhaltung der Gebäude – kommunale Wohnungswirtschaft stehen nach Rücksprache mit dem Wohnungsverwalter noch genügend finanzielle Mittel zur Verfügung.

Da die Baumaßnahmen nicht über eine ordnungsgemäße Instandsetzung hinausgehen, erfolgt keine gesonderte Berechnung der durch die Wogewa erbrachten Leistungen (§ 2 Verwaltervertrag).

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja

11408.52313 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten: 27.000 €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

 

Loading...